Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2020/2021 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
Überschneidungsgebiet Ü 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Siedlerweg, Stangenweg
Überschneidungsgebiet Ü 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, DietrichHeßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße:
Sachverhalt
Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.
Nach Prüfung der für das Schuljahr 2020/2021 für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01.09. wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der nachfolgenden Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis wie folgt nötig:
- für das Überschneidungsgebiet Ü1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West als die zuständige Grundschule bestimmt, - für das Überschneidungsgebiet Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die zuständige Grundschule bestimmt.
Die entsprechende Schülerverteilung im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage Übersicht Schulanfänger
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