Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/012/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2020/2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
09.09.2019 
1. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2019 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2019 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/09/34)
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/012/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2020/2021 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet Ü 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Siedlerweg, Stangenweg

 

 

Überschneidungsgebiet Ü 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, DietrichHeßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße:

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

 

Nach Prüfung der für das Schuljahr 2020/2021 für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01.09. wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der nachfolgenden Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis wie folgt nötig:

 

-          für das Überschneidungsgebiet Ü1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West als die zuständige Grundschule bestimmt,

-          für das Überschneidungsgebiet Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

Die entsprechende Schülerverteilung im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

Übersicht Schulanfänger

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/012/VII (51 KB)