Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche von Frau Annett Dietrich vom 13.06.2019 und Herrn Volker Sommer vom 15.06.2019 sind unzulässig und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Namentliche Abstimmung:
Beschluss-Nr.: 19/09/32
Beschluss
2. Variante A: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019 und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind nicht begründet. Die Wahl ist gültig.
Namentliche Abstimmung:
Beschluss-Nr.: 19/09/33
Bericht an das Gremium (Stand vom 07.05.2020)
Die Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidung vorm Verwaltungsgericht Cottbus ist noch anhängig.
(Stand vom 08.04.2021) Der Stand ist unverändert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||