Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/003/VI 1.Ä.  

 
 
Betreff: Aktivierung des Objektes Lauchstraße 11 als Vereinsobjekt
hier: Fristverlängerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
09.09.2019 
1. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2019 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2019 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/09/37)
Anlagen:
Anlage zur BV 2017/003/VI 1.Ä.

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In Änderung des Beschlusses vom 29.03.2017 beschließt die Stadtverordneten-

versammlung der Stadt Lauchhammer, das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in

der Gemarkung Grünewalde) als Vereinsobjekt, zur Nutzung durch den Grünewalder

Dorfjugend e.V. bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrums Grünewalde, jedoch vorerst

spätestens bis zum 31.12.2022 zu aktivieren. Befristet für diesen Zeitraum wird die

Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt

Lauchhammer gewährleistet (40%).

 

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Sachverhalt

 

Auf Initiative von Jugendlichen des Ortsteiles Grünewalde entstand Ende des Jahres

2016 die Grünewalder Dorfjugend. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wurde

im Jahr 2017 vollzogen.

 

Die Grünewalder Dorfjugend benötigte damals einen Vereinsraum bzw. ein Vereinsgebäude.

 

Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom

03.12.2014, Beschluss-Nr.14/12/47 (BV 2014/028/VI) ist die Rahmenrichtlinie

„Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“

Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte /

Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter

Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie).

Somit war und ist eine Aktivierung dieses Objektes, als Objekt einer freiwilligen Aufgabe,

grundsätzlich ausgeschlossen bzw. stünde unter dem Vorbehalt der Kostenfreistellung der

Stadt durch den Nutzer.

 

Die Nutzung alternativer Objekte war bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht

möglich.

 

Da die Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 vorerst nur vorübergehend, bis zur

Fertigstellung des Ortsteilzentrum Grünewalde, erfolgen sollte, wurde mit Beschluss vom

29.03.2017 (BV 2017/003/VI) der Aktivierung des Objektes, als zweckmäßigste und

wirtschaftlichste Variante, zugestimmt. Die Nutzung wurde bis zum 31.06.2019 befristet.

 

Der Umbau des Ortsteilzentrums Grünewalde ist noch nicht vollzogen.

Der Verein kann das Objekt somit noch nicht beziehen. Eine Fristverlängerung zur Nutzung

des Objektes Lauchstraße 11 bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrums, höchstens jedoch

vorerst bis zum 31.12.2022 ist deshalb zu empfehlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen  ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

 

Produkt:

111.3.04

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.3.04.03

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

431006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

441132

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 


                   2.400
 


                   2.400


                   2.400



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2017/003/VI 1.Ä. (399 KB)