Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
In Änderung des Beschlusses vom 29.03.2017 beschließt die Stadtverordneten- versammlung der Stadt Lauchhammer, das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung Grünewalde) als Vereinsobjekt, zur Nutzung durch den Grünewalder Dorfjugend e.V. bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrums Grünewalde, jedoch vorerst spätestens bis zum 31.12.2022 zu aktivieren. Befristet für diesen Zeitraum wird die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer gewährleistet (40%).
Sachverhalt
Auf Initiative von Jugendlichen des Ortsteiles Grünewalde entstand Ende des Jahres 2016 die Grünewalder Dorfjugend. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wurde im Jahr 2017 vollzogen.
Die Grünewalder Dorfjugend benötigte damals einen Vereinsraum bzw. ein Vereinsgebäude.
Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 03.12.2014, Beschluss-Nr.14/12/47 (BV 2014/028/VI) ist die Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“ Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte / Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie). Somit war und ist eine Aktivierung dieses Objektes, als Objekt einer freiwilligen Aufgabe, grundsätzlich ausgeschlossen bzw. stünde unter dem Vorbehalt der Kostenfreistellung der Stadt durch den Nutzer.
Die Nutzung alternativer Objekte war bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich.
Da die Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 vorerst nur vorübergehend, bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrum Grünewalde, erfolgen sollte, wurde mit Beschluss vom 29.03.2017 (BV 2017/003/VI) der Aktivierung des Objektes, als zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante, zugestimmt. Die Nutzung wurde bis zum 31.06.2019 befristet.
Der Umbau des Ortsteilzentrums Grünewalde ist noch nicht vollzogen. Der Verein kann das Objekt somit noch nicht beziehen. Eine Fristverlängerung zur Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrums, höchstens jedoch vorerst bis zum 31.12.2022 ist deshalb zu empfehlen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Lageplan
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