Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt,
a) den Koordinierungsrat Lauchhammer/Schwarzheide auf der Grundlage des § 3 Ziff. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Zusammenarbeit als Städteverbund Lauchhammer-Schwarzheide neben dem Bürgermeister mit je 1 Mitglied pro Fraktion zu besetzen, b) die Arbeitsgruppe „Vereine“ neben den Vertretern der Verwaltung und den beiden Vereinskoordinatoren mit je 1 Mitglied pro Fraktion zu besetzen, c) die Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ neben den Vertretern der Verwaltung mit je 1 Mitglied pro Fraktion zu besetzen, d) eine neue, vorübergehende Arbeitsgruppe „Kita“ zu bilden, die neben den Vertretern der Verwaltung mit je 1 Mitglied pro Fraktion und je 1 Mitglied pro Kita-Träger zu besetzen ist und e) alle anderen Arbeitsgruppen zu streichen bzw. bei Bedarf neu ins Leben zu rufen und dann zu besetzen. f) Den Vorsitz jeder Arbeitsgruppe nimmt der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter aus der Verwaltung ein, es sei denn in der jeweiligen Arbeitsgruppe wird einstimmig (einvernehmlich) eine andere Regelung getroffen.
Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde am 25.06.2019 u. a. festgelegt, dass über die Aufrechterhaltung von Arbeitsgruppen im nächsten Sitzungslauf zu diskutieren und zu entscheiden ist.
Da der seit März 2016 nicht mehr tagende Koordinierungsrat Lauchhammer/Schwarzheide auch noch zu besetzen ist, wurde die Verteilung der 5 Vertreter in diese Beschlussvorlage mit aufgenommen.
Die Arbeitsgruppen, die seit mehr als 5 Jahren nicht mehr getagt oder ihre Arbeit abgeschlossen haben, sind zu streichen (Arbeitsgruppe Bebauung W.-Pieck-Straße, Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung, Arbeitsgruppe Stadtumbau). Bei Bedarf können diese oder inhaltlich modifizierte Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppe Gesamtkonzept Lauchhammer) jederzeit neu gebildet und besetzt werden.
Die Besetzung/Benennung der Vertreter des Koordinierungsrates und der Arbeitsgruppen sollte durch die Fraktionen zeitnah, spätestens bis zum 02.10.2019, erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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