Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2020/2021  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 6 Beschluss:19/09/34
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2019/012/VII Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2020/2021
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015r das Schuljahr 2020/2021 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet Ü 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Siedlerweg, Stangenweg

 

Überschneidungsgebiet Ü 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, DietrichHeßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße:

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

 


  Beschluss: 18.09.2019 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 02.10.2020 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manuela von Schroedel-Siemau
Termin: 22.05.2020 Status: 02.10.2020
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 05.05.2020)

 

Der jährliche Beschluss der Schulbezirkssatzung bezüglich Überschneidungsgebiete wurde im Rahmen des Einschulungsverfahren umgesetzt.