Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Beschluss über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 5 Beschluss:19/09/34
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2019/014/VII Beschluss über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Wahlleiterin Bearbeiter/-in: Mende, Andrea

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 59 Abs. 4

i. V. m. § 55 BbgKWahlG Folgendes:

 

Die Einsprüche von Frau Annett Dietrich vom 13.06.2019 und Herrn Volker Sommer vom 15.06.2019 nach § 59 Abs. 4 i. V. m. § 55 BbgKWahlG sind begründet. Der Tatbestand des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG - nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Wählbarkeitsvoraussetzung zur Zeit der Wahl - ist gegeben.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt auf der Grundlage des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG den Verlust des Sitzes des Herrn Mirko Buhr (PRO Lauchhammer) aufgrund des Fehlens der Wählbarkeitsvoraussetzung zur Zeit der Wahl fest.

 


Namentliche Abstimmung:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

0

Ja

12

Nein

8

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

x

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

1 Befangener

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 18.09.2019 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 17.05.2021 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Andrea Mende
Termin: 07.05.2021 Status: 17.05.2021
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 08.05.2020)

 

Die Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidung vorm Verwaltungsgericht Cottbus ist anhängig.

 

Stand vom 05.05.2021

Die Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidung vorm Verwaltungsgericht Cottbus ist anhängig. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 27.05.2021.

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