Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 59 Abs. 4 i. V. m. § 55 BbgKWahlG Folgendes:
Die Einsprüche von Frau Annett Dietrich vom 13.06.2019 und Herrn Volker Sommer vom 15.06.2019 nach § 59 Abs. 4 i. V. m. § 55 BbgKWahlG sind begründet. Der Tatbestand des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG - nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Wählbarkeitsvoraussetzung zur Zeit der Wahl - ist gegeben. Die Stadtverordnetenversammlung stellt auf der Grundlage des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG den Verlust des Sitzes des Herrn Mirko Buhr (PRO Lauchhammer) aufgrund des Fehlens der Wählbarkeitsvoraussetzung zur Zeit der Wahl fest.
Namentliche Abstimmung:
Bericht an das Gremium (Stand vom 08.05.2020)
Die Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidung vorm Verwaltungsgericht Cottbus ist anhängig.
Stand vom 05.05.2021 Die Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidung vorm Verwaltungsgericht Cottbus ist anhängig. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 27.05.2021. -
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