Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für die Dauer der Wahlperiode als beratende Mitglieder der Ausschüsse (sachkundige Einwohner) für den:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Herr Matthias Haarig (Fraktion DIE LINKE) Herr Joachim Müller ( Fraktion Pro Lauchhammer/VSL) Frau Desiree Faust (Fraktion SPD-ABL) Herr Steve Faude (Fraktion AfD)
Finanzausschuss Herr Reiner Paßkönig (Fraktion DIE LINKE) Herr Karl-Heinz Treitschke (Fraktion Pro Lauchhammer/VSL) Herr Hartmut Steinert (Fraktion SPD-ABL) Herr Michael Tobschall (Fraktion der CDU)
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Herr Rumen Sahl (Fraktion DIE LINKE) Frau Cornelia Neuwirth (Fraktion Pro Lauchhammer/VSL) Frau Doritt Nikolaus (Fraktion SPD-ABL) Frau Madeleine Menzel (Fraktion der CDU) Herr Steve Faude (Fraktion AfD)
Sachverhalt
Gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner).
Die Berufung erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach § 39 BbgKVerf.
Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 BbgKVerf sowie § 31 Abs. 2 und 3 BbgKVerf gelten entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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