Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/017/VII  

 
 
Betreff: Berufung von sachkundigen Einwohnern als beratende Mitglieder der Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2019 
1. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2019 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (19/09/43)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für die Dauer der Wahlperiode als beratende Mitglieder der Ausschüsse (sachkundige Einwohner) für den:

 

Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss

Herr Matthias Haarig (Fraktion DIE LINKE)

Herr Joachim Müller ( Fraktion Pro Lauchhammer/VSL)

Frau Desiree Faust (Fraktion SPD-ABL)

Herr Steve Faude (Fraktion AfD)

 

Finanzausschuss

Herr Reiner Paßkönig (Fraktion DIE LINKE)

Herr Karl-Heinz Treitschke (Fraktion Pro Lauchhammer/VSL)

Herr Hartmut Steinert (Fraktion SPD-ABL)

Herr Michael Tobschall (Fraktion der CDU)

 

Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss

Herr Rumen Sahl (Fraktion DIE LINKE)

Frau Cornelia Neuwirth (Fraktion Pro Lauchhammer/VSL)

Frau Doritt Nikolaus (Fraktion SPD-ABL)

Frau Madeleine Menzel (Fraktion der CDU)

Herr Steve Faude (Fraktion AfD)

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner).

 

Die Berufung erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach § 39 BbgKVerf.

 

Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 BbgKVerf sowie § 31 Abs. 2 und 3 BbgKVerf gelten entsprechend.

 

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Finanzielle Auswirkungen  keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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