Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den am 01.12.2021 gefassten Beschluss 21/12/78 (BV2021/059/VII) über die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungs-gesetz – JABG)"aufzuheben.
24.11.2022 - Finanzausschuss
Ö 12 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
30.11.2022 - Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.12.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/12/75
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom16.11.2022