Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/059/VII A  

 
 
Betreff: Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz – JABG)"
hier: Aufhebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2022 
13. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2022 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/75)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den am 01.12.2021 gefassten Beschluss 21/12/78 (BV2021/059/VII) über die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungs-gesetz JABG)" aufzuheben.  


Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer hat vom Land Brandenburg mit Bescheid vom 17.06.2015 aufgrund der Rückerstattung der Gewerbesteuerrückzahlungen eines Wirtschaftsunternehmens Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfond gemäß § 16 Bbg FAG erhalten.

 

r die Berechnung der Bedarfsmittel wurden die Haushaltsjahre 2015-2018 zugrunde gelegt. Die Jahresabschlüsse 2015-2017 liegen dem Land bereits vor.

 

Um die Bedarfszuweisungen auf Anfrage des Ministerium des Innern und für Kommunales vom 04.11.2022 nun abzurechnen ist es notwendig, den Jahresabschluss 2018 nicht verkürzt aufzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR