Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den am 01.12.2021 gefassten Beschluss 21/12/78 (BV2021/059/VII) über die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungs-gesetz – JABG)" aufzuheben. Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer hat vom Land Brandenburg mit Bescheid vom 17.06.2015 aufgrund der Rückerstattung der Gewerbesteuerrückzahlungen eines Wirtschaftsunternehmens Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfond gemäß § 16 Bbg FAG erhalten.
Für die Berechnung der Bedarfsmittel wurden die Haushaltsjahre 2015-2018 zugrunde gelegt. Die Jahresabschlüsse 2015-2017 liegen dem Land bereits vor.
Um die Bedarfszuweisungen auf Anfrage des Ministerium des Innern und für Kommunales vom 04.11.2022 nun abzurechnen ist es notwendig, den Jahresabschluss 2018 nicht verkürzt aufzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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