Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die 1. Änderung zum Stellenplan 2022/2023 gemäß Anlage. Sachverhalt
Der Stellenplan ist gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Die nachfolgend erläuterten Änderungen bzw. Ergänzungen zum Stellenplan sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die anstehenden Aufgaben, die bei Beschluss zum Doppelhaushalt 2022/2023 im Mai 2022 so noch nicht absehbar waren, mit Erfolg durchführen zu können.
Mit den Projekten „Transformation 1.535°“ und „Ansiedlung SVOLT“ gehen – neben der Projektbetreuung in den Geschäfts- und Fachbereichen, die zum Tagesgeschäft hinzukommen – vielfältige Aufgaben einher, die insbesondere die Bereiche Vergabe, Planung, Baubetreuung und Wirtschaftsförderung betreffen. Für die Umsetzung des Projektes „Transformation 1.535°“ hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sondersitzung am 11. Oktober 2022 einstimmig gestimmt; die Ansiedlung von SVOLT wird durch Beschlüsse zur Bauleitplanung bereits positiv begleitet. Um diese besonders herausfordernden Projekte leisten zu können, sollen folgende Änderungen im Stellenplan vorgenommen werden:
Ergänzung einer Stelle Justitiar/-in:
Nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine weitere Stelle „Justitiar/-in“ geschaffen werden. Die derzeitige Justitiarin wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2023 in den Ruhestand gehen. Neben der Betreuung der Verwaltung in allen juristischen Fragen hinaus soll der /die Stelleninhaber/-in insbesondere den Aufbau einer zentralen Vergabestelle übernehmen. Das Thema Vergabe wird insbesondere bei der Verwirklichung der o. g. Projekte eine große Rolle spielen. Auch bei externer Begleitung der erforderlichen europaweiten Vergaben ist eine interne Begleitung erforderlich. An die Stelle der jetzigen Justitiarin wird zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ein Vermerk gesetzt, dass die Stelle nicht wiederbesetzt wird. Daraus ergeben sich für das Jahr 2023 Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 79.500,00 Euro. Ab 2024 sind die Kosten für eine Stelle Justitiar/-in regulär geplant.
Ergänzung einer Stelle (Duales) Studium im Baubereich:
Wie bereits beschrieben wird eine Vielzahl projektbegleitender Aufgaben in den Bereichen Bau, Planung, Wirtschaftsförderung anfallen. Da sich die Gewinnung von Fachkräften absehbar schwieriger gestaltet, vor allem in den technischen und informationsverarbeitenden Berufsgruppen, soll eine Stelle für ein Duales Studium geschaffen werden.
An der btu Cottbus-Senftenberg können im Bereich Bau verschiedene Inhalte (Dual) studiert werden.
Die Deckung im Jahr 2023 erfolgt durch Minderausgaben im Jahr 2022.
Ein Abwarten bis zum nächsten Haushalt erscheint nicht zielführend, da die Aufgabenbewältigung gefährdet wäre.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
Anlagen
Anlage – Stellenplan
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