Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer vom 17.12.2015 (Schulbezirkssatzung), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2021 für das Schuljahr 2023/2024  

 
 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17 Beschluss:22/12/76
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2022/050/VII Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer vom 17.12.2015 (Schulbezirkssatzung), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2021 für das Schuljahr 2023/2024
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer vom 17.12.2015 (Schulbezirkssatzung), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2021, r das Schuljahr 2023/2024 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
 

Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stangenweg

 

 

Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

19

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 07.12.2022 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Termin 12.05.2023 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manja Wiedemann
Termin: 12.05.2023 Status: geprüft
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand bis zum 12.05.2023 eintragen!