Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/050/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer vom 17.12.2015 (Schulbezirkssatzung), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2021 für das Schuljahr 2023/2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
08.11.2022    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes November/Dezember 2022      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
28.11.2022 
12. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2022 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/76)
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/050/VII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer vom 17.12.2015 (Schulbezirkssatzung), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2021, r das Schuljahr 2023/2024 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
 

Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stangenweg

 

 

Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße


Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2021, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

 

Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01. September wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Schuljahr 2023/2024 wie folgt nötig:

 

- für das Überschneidungsgebiet Ü I wird die Gartenschule Lauchhammer-West,
  Kopernikusstraße 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.
 

- für das Überschneidungsgebiet II wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14,

  01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.

 

Durch die o. g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht werden.

 

Rechnerisch ergibt sich für die Europaschule Lauchhammer eine Dreizügigkeit, für die Waldschule Lauchhammer-Ost und die Gartenschule Lauchhammer-West jeweils eine Eingigkeit.

 

Durch die Bewilligung von Rückstellungen von Schulpflichtigen könnte sich jedoch im Laufe des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2023/2024 eine Zweizügigkeit an der Europaschule Lauchhammer ergeben. Die Klassenbildung an den anderen beiden Grundschulen mit jeweils einer ersten Klasse sollte auch dann möglich sein.

 

Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt.

 

Der Besuch einer anderen, als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige Schülerver-teilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst sein.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

Übersicht Schülerzahlen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/050/VII (146 KB)