Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021 gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt
In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 09.11.2022 wurden mit Wirkung vom 01.01.2023 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 – 3 beschlossen:
Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen 28,35 €/ha Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft 14,17 €/ha Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen 7,09 €/ha
Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021 hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt zu ändern:
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Der für die Grundstücke der Stadt Lauchhammer zu zahlende Umlagebetrag beträgt voraussichtlich 16.000 €, wird aber nicht zahlungswirksam.
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 1. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021 Anlage 2 Kalkulation
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||