Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/065/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2022 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/74)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/065/VII 1.Ä.
Anlage 2 zur BV 2021/065/VII 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021 gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.  


Sachverhalt

 

In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 09.11.2022 wurden mit Wirkung vom 01.01.2023 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 3 beschlossen:

 

Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsflächen  28,35 €/ha

Vorteilsgebietstyp 2 -  Landwirtschaft    14,17 €/ha

Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen       7,09 €/ha

 

Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021 hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt zu ändern:

 

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz vom 02.12.2021 (für das Jahr 2022)

1. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz vom 02.12.2021

     (für das Jahr 2023)

 

§ 5

Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund-
stücksfläche und Kalenderjahr:

 

         Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

r die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0
25,34 €,

 

         Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

r die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof
Beitragsbemessungsfaktor: 1,0
12,67 und
 

 

-          Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

r die Nutzungsartengruppen:
Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer
Beitragsbemessungsfaktor: 0,5
6,34 €.

§ 6

Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 2,49 €.

 

 

§ 5

Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund-
stücksfläche und Kalenderjahr:

 

         Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

r die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0
28,35 €,

 

         Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

r die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof
Beitragsbemessungsfaktor: 1,0
14,17 und
 

 

-          Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

r die Nutzungsartengruppen:
Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer
Beitragsbemessungsfaktor: 0,5
7,09

§ 6

Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,14 .

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

552.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

552.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

423103

529100

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


-1.800,00
-5.300,00



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Der für die Grundstücke der Stadt Lauchhammer zu zahlende Umlagebetrag beträgt voraussichtlich 16.000 €, wird aber nicht zahlungswirksam.

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 1. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021

Anlage 2 Kalkulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/065/VII 1.Ä. (102 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/065/VII 1.Ä. (1021 KB)