Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung der SVOLT Energy Technology Europe GmbH in der Stadt Lauchhammer waren und werden kurzfristige Entscheidungen über Angelegenheiten, die der Beratung der einzelnen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, erforderlich sein.
Infolge der unterschiedlichen Terminierung der jeweiligen Ausschusssitzungen mit gleichen Beratungsgegenständen kann es zu Zeitverzögerungen in der Entscheidungsfindung in dringenden Angelegenheiten führen.
Gemeinsame Ausschusssitzungen schließen Zeitverzögerungen von vornherein aus.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer aufzunehmen, hier den § 17a (Anlage), der auf den gemäß der BbgKVerf für das Verfahren in den Ausschüssen geltenden Vorschriften beruht.
Gemeinsame Ausschusssitzungen sollen keinesfalls zur Regel werden, sondern Angelegenheiten vorbehalten sein, die einer dringenden Befassung durch die jeweiligen Ausschüsse bedürfen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Anlage – 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer
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