Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/009/V 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.09.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
08.11.2022    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes November/Dezember 2022      
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2022 
13. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2022 
17. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/71)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2012/009/V 3.Ä.
Anlage 2 zur BV 2012/009/V 3.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.09.2018, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die Neufassung der Anlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 Gebührentarife -, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.09.2018.

 

Die neue Struktur der Gebührentarife soll der Vereinfachung und besseren Übersicht der Gebührentarife dienen. Ziel ist, dem Bürger zu ermöglichen, ohne großen Aufwand alle Kosten, die auf ihn zukommen können, einzusehen. Weiterhin soll mittels dieser Beschlussvorlage den Auflagen des Haushaltssicherungskonzeptes Folge geleistet werden.

 

Gebühren, welche nicht mehr als erforderlich erachtet werden, entfallen. Andere Gebühren für Dienstleistungen, welche erbracht werden aber bisher keine Berücksichtigung in dem Gebührentarif gefunden haben, werden ergänzt.

 

Auf Grundlage der Ermittlung von verwaltungsinternen Fallzahlen und Zeitanteilen sind die Gebührensätze teils neu bemessen und kalkuliert worden.

 

Auf eine Synopse wurde aus Gründen der Unübersichtlichkeit verzichtet. Die bisherigen und die neuen Gebühren sind aus Punkt 4.6. der Kalkulation der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2023 (Anlage 2 zur BV), hier aus den Spalten "Gebühr lt. Satzung vom 28.09.2018" und "Vorschlag Gebühren Verwaltungskosten", grün hinterlegt, ersichtlich.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ X ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja

 

Produkt:

 

Verschiedene

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

Verschiedene

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

Verschiedene

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

431100

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


+10.000,00
 


+10.000,00
 

 

+10.000,00 
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR

Die Gebühren sind abhängig von der Art und der Anzahl der vorgenommenen Amtshandlungen.

 


Anlagen

 

Anlage 1  3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
  Lauchhammer vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom
  28.09.2018

 

Anlage 2    Kalkulation der Verwaltungsgebühren

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2012/009/V 3.Ä. (2209 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2012/009/V 3.Ä. (4223 KB)