Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.09.2018, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die Neufassung der Anlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 – Gebührentarife -, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.09.2018.
Die neue Struktur der Gebührentarife soll der Vereinfachung und besseren Übersicht der Gebührentarife dienen. Ziel ist, dem Bürger zu ermöglichen, ohne großen Aufwand alle Kosten, die auf ihn zukommen können, einzusehen. Weiterhin soll mittels dieser Beschlussvorlage den Auflagen des Haushaltssicherungskonzeptes Folge geleistet werden.
Gebühren, welche nicht mehr als erforderlich erachtet werden, entfallen. Andere Gebühren für Dienstleistungen, welche erbracht werden aber bisher keine Berücksichtigung in dem Gebührentarif gefunden haben, werden ergänzt.
Auf Grundlage der Ermittlung von verwaltungsinternen Fallzahlen und Zeitanteilen sind die Gebührensätze teils neu bemessen und kalkuliert worden.
Auf eine Synopse wurde aus Gründen der Unübersichtlichkeit verzichtet. Die bisherigen und die neuen Gebühren sind aus Punkt 4.6. der Kalkulation der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2023 (Anlage 2 zur BV), hier aus den Spalten "Gebühr lt. Satzung vom 28.09.2018" und "Vorschlag Gebühren Verwaltungskosten", grün hinterlegt, ersichtlich.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Die Gebühren sind abhängig von der Art und der Anzahl der vorgenommenen Amtshandlungen.
Anlagen
Anlage 1 – 3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Anlage 2 – Kalkulation der Verwaltungsgebühren
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