Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/019/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2022 
13. Sitzung des Finanzausschusses    
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
28.11.2022 
12. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2022 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/72)
Anlagen:
1. Änderungssatzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung) gemäß Anlage.


Sachverhalt

 

Gemäß § 17 Absatz 1 Kitagesetz Brandenburg (KitaGBbg) haben die Personensorge-berechtigten (Eltern) einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten.

 

Dieser Zuschuss ist nicht in den Kitagebühren/Elternbeiträgen enthalten und muss daher ebenfalls geregelt werden.

 

Aufgrund der Preisanpassung des Essenanbieters war es notwendig, die Kostenkalkulation für die Mittagessenversorgung für die Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ zu überarbeiten, um die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern neu zu ermitteln.

 

r die kommunale Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ erfolgt die Regelung im § 1 der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), die als Anlage beigefügt ist.

 

Die Höhe des Essengeldes ändert sich von bisher 1,13 € pro Portion und Versorgungstag auf nunmehr 1,35 € pro Portion und Versorgungstag.

 

Der Essenspreis reduziert um den Eigenanteil der Eltern wird durch den Caterer direkt der Stadt Lauchhammer in Rechnung gestellt. Der erhöhte Eigenanteil der Eltern wird somit an den Caterer geleistet. Dadurch erhöht sich auf Grund der gestiegenen Essenpreise trotz Anhebung der Beteiligung der Eltern am Mittagessen der Aufwand für die Stadt geschätzt um 2.000 €.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [   ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

1. Änderungssatzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung) (355 KB)