Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung) gemäß Anlage. Sachverhalt
Gemäß § 17 Absatz 1 Kitagesetz Brandenburg (KitaGBbg) haben die Personensorge-berechtigten (Eltern) einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten.
Dieser Zuschuss ist nicht in den Kitagebühren/Elternbeiträgen enthalten und muss daher ebenfalls geregelt werden.
Aufgrund der Preisanpassung des Essenanbieters war es notwendig, die Kostenkalkulation für die Mittagessenversorgung für die Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ zu überarbeiten, um die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern neu zu ermitteln.
Für die kommunale Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ erfolgt die Regelung im § 1 der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), die als Anlage beigefügt ist.
Die Höhe des Essengeldes ändert sich von bisher 1,13 € pro Portion und Versorgungstag auf nunmehr 1,35 € pro Portion und Versorgungstag.
Der Essenspreis reduziert um den Eigenanteil der Eltern wird durch den Caterer direkt der Stadt Lauchhammer in Rechnung gestellt. Der erhöhte Eigenanteil der Eltern wird somit an den Caterer geleistet. Dadurch erhöht sich auf Grund der gestiegenen Essenpreise trotz Anhebung der Beteiligung der Eltern am Mittagessen der Aufwand für die Stadt geschätzt um 2.000 €.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen 1. Änderungssatzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung)
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