Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 18 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBI I/22, [Nr. 18], S. 6) i. V. m. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Frau Melanie Thomschke als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit Wirkung zum 01.01.2023 zu benennen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 24.01.2023): Die öffentliche Bekanntmachung der Benennung der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Melanie Thomschke, ist in der Presse erfolgt; die interne Information der Beschäftigten ebenso. Der Vorgang ist abgeschlossen.
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