Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 18 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBI I/22, [Nr. 18], S. 6) i. V. m. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Frau Melanie Thomschke als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit Wirkung zum 01.01.2023 zu benennen.
Sachverhalt
In der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer ist die Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten festgelegt, um auf die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung sowie im sozialen Bereich hinwirken zu können.
Gemäß § 18 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben nur noch Gemeinden ab 30.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich zu beschäftigen. Die Stadt Lauchhammer hat aktuell ca. 14.000 Einwohner. Somit wird für die Funktion der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Lauchhammer, Frau Melanie Thomschke, vorgeschlagen. Sie übernimmt zugleich die Aufgaben der internen Gleichstellungsbeauftragten für die Verwaltung nach dem Landesgleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg.
Frau Melanie Thomschke ist seit dem 01.12.2020 als Sachbearbeiterin im Liegenschafts- und Gebäudemanagement beschäftigt. Zu ihren Aufgaben zählt u. a. die Betreuung der Fachanwendungen CAIGOS sowie ARCHIKART, wozu genauer alle administrativen und fachspezifischen liegenschaftsbezogenen Datenbearbeitungen gehören.
Ihr Antrag auf Berufung zur Gleichstellungbeauftragten der Stadt Lauchhammer ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind im § 4 der Hauptsatzung festgelegt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR
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