Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/049/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
08.11.2022    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes November/Dezember 2022      
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2022 
13. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2022 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/73)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/049/VII 1.Ä.
Anlage 2 zur BV 2021/049/VII 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-

satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer)  vom 02.12.2021 gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis. 


Sachverhalt

 

Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren regelt die Verfahrensweise zur Durchführung und Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst.

 

Entsprechend der aktuellen Kalkulation werden die Gebühren für die Straßenreinigung, Laubentsorgung und für den Winterdienst geändert:

 

§ 6

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

4. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt je
    Frontmeter gemäß Absatz 1:
    a) für die Straßenreinigungsleistung

 Kategorie 1                           0,29 €

 Kategorie 2                           0,09 €

    b) für die Laubentsorgungsleistung  1,81 €
    c) für die Winterdienstleistung  0,25 €.

 

§ 6

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

4. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt je 
    Frontmeter gemäß Absatz 1:
    a) für die Straßenreinigungsleistung

Kategorie 1    0,42 €

Kategorie 2    0,14 € 
    b) für die Laubentsorgungsleistung  2,72 €  
    c) für die Winterdienstleistung            0,49 €.

 

 

Die Anlage 3 - Winterdienstplan - wird folgendermaßen geändert:

 

Lauchhammer - Ost

 

Die „Kirchstraße von Robert-Koch-Straße bis Heidestraße“ wird aufgrund der Verkehrswichtigkeit in den Winterdienstplan neu aufgenommen.

 

Kostebrau

 

Die Straße "Zum Windpark“ entfällt aus dem Winterdienstplan, da dieser Straßenabschnitt nicht mehr verkehrswichtig ist.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja

 

Produkt:

545.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

545.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

432102

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


57.600,00
 


57.600,00
 


57.600,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 

 

           40.300,00


40.300,00
 


40.300,00
 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die 
     Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von
     entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt
     Lauchhammer) vom 02.12.2021

 

Anlage 2 - Gebührenkalkulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/049/VII 1.Ä. (1776 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/049/VII 1.Ä. (731 KB)