Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderung der
Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten
und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie
übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom
14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022 gemäß Anlage 1.