Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Richtlinie über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Orts- und Stadtteile der Stadt Lauchhammer - Orts- und Stadtteilbudgets - gemäß Anlage.
Sachverhalt Auf der Grundlage der Beschlüsse der SVV vom 23.03.2022 (Festlegung zur Höhe der Ortsteilbudgets gemäß § 46 Abs. 3b BbfKVerf) und 18.09.2024 (Beendigung Stadtteilgremien) macht sich ein Beschluss zur weiteren Verfahrensweise bezüglich der Ortsteilbudgets und der Stadtteilbudgets notwendig.
Die der Anlage zu entnehmende diesbezügliche Richtlinie lehnt sich an die bisherige interne Richtlinie in großen Teilen an. Diese Richtlinie soll einerseits die neue Konstellation der Verfahrensweise bezüglich der Stadtteilbudgets abbilden und andererseits insgesamt zur Effektivitätserhöhung beitragen.
Durch die Einbindung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses in die Entscheidung zur Verwendung der Stadtteilbudgets wird in dieser nicht gesetzlich vorgegebenen Thematik der Berücksichtigung des politischen Willens ausreichend Rechnung getragen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [X] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Richtlinie über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Orts- und Stadtteile der Stadt Lauchhammer - „Orts- und Stadtteilbudget"
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