Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Variante A:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister mit der erneuten Prüfung der Umsetzung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° aufgrund der aktuellen Sachlage und der Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer.
Es ist mithin zu prüfen:
- Ermittlung der Höhe der zu erwartenden Investitionskosten für das Gesamtprojekt unter aktueller Sachlage für die Umsetzung beider Standorte und für die Umsetzung nur des Standortes ERZ - Abklärung der Möglichkeit der Erhöhung des Fördersatzes von 95 % auf 100 % der förderfähigen Kosten und Förderung bei Umsetzung nur eines Standortes (ERZ) - Erstellung eines Betreiberkonzeptes insbesondere unter Berücksichtigung der Problematik der Umsatzsteuerzahllast für den laufenden Zuschuss und die Investitionen, mit alternativen Betreiberformen und Betriebskostenmodellen ( Umsetzung nach Standortvarianten, Risikobetrachtungen) Hierzu sind Möglichkeiten der Förderung der Erstellung des Betreiberkonzeptes zu prüfen. - Abbildbarkeit der Zurverfügungstellung des laufenden Zuschusses für den Betrieb aus dem Haushalt der Stadt Lauchhammer - Abbildbarkeit der Investitionen in den möglichen Varianten der Umsetzung und Förderquoten
Das Ergebnis der Prüfungen ist der Stadtverordnetenversammlung und in den entsprechenden Ausschüssen im Laufe des Jahres 2025 vorzulegen. Nach Vorlage der Ergebnisse ist die Entscheidung über die Fortführung des Projektes zu treffen.
Variante B:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund der aktuellen Haushaltssituation das Projekt ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° nicht weiter fortzuführen. Der aktuelle Planungsstand ist als gegeben zu betrachten. Weitere Ausführungen der Planungen sind nicht vorzunehmen.
Der Betrieb des Kunstgussmuseums soll hiervon nicht betroffen sein. Der Erhalt ist im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Lauchhammer zu sichern. Sachverhalt
Variante A:
Seit dem Beschluss vom 11.10.2022 der Stadtverordnetenversammlung zur Durchführung und Realisierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes, nach Freigabe durch die IMAG und über die Bezuschussung des Betriebes und wie in der Informationsveranstaltung vom 12.11.2024 dargestellt, haben sich wesentliche Bedingungen und Sachlagen bezüglich der Umsetzung des Projektes geändert.
Um darüber endgültig entscheiden zu können, ob das Projekt ERZ und KOHLE/ Transformation 1.535° unter den geänderten Bedingungen und Sachlagen überhaupt noch realisierbar ist, müssen folgende Sachverhalte geprüft werden:
- Ermittlung der Höhe der zu erwartenden Investitionskosten für das Gesamtprojekt unter aktueller Sachlage für die Umsetzung beider Standorte und für die Umsetzung nur des Standortes ERZ - Abklärung der Möglichkeit der Erhöhung des Fördersatzes von 95 % auf 100 % der förderfähigen Kosten und Förderung bei Umsetzung nur eines Standortes (ERZ) - Erstellung eines Betreiberkonzeptes insbesondere unter Berücksichtigung der Problematik der Umsatzsteuerzahllast für den laufenden Zuschuss und die Investitionen, mit alternativen Betreiberformen und Betriebskostenmodellen (Umsetzung nach Standortvarianten, Risikobetrachtungen). Hierzu sind Möglichkeiten der Förderung der Erstellung des Betreiberkonzeptes zu prüfen. - Abbildbarkeit der Zurverfügungstellung des laufenden Zuschusses für den Betrieb aus dem Haushalt der Stadt Lauchhammer - Abbildbarkeit der Investitionen in den möglichen Varianten der Umsetzung und Förderquoten
Diese Prüfung wird entsprechend Zeit in Anspruch nehmen und zumindest für die Erstellung des Betreiberkonzeptes werden weitere Kosten entstehen. Die Ergebnisse haben Auswirkungen auf die Umsetzung des Projektes. Sicherzustellen ist, dass die Risiken für die Stadt Lauchhammer wesentlich minimiert werden und sich eine Darstellung der finanziellen Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt der Stadt Lauchhammer abbilden lässt.
Da die bisherige Umsetzung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° bereits erhebliche Kosten verursacht hat, jedoch die sehr günstigen Förderbedingungen die Realisierung eines derartigen Projektes überhaupt erst möglich machen würden (auf Jahre hin einmalige Chance) und in Betrachtung der möglichen positiven Auswirkungen der Realisierung des Projektes auf die strukturelle Entwicklung der Stadt Lauchhammer, soll eine endgültige Entscheidung erst getroffen werden, wenn die offenen Fragen abgeklärt sind und die Risiken erneut bewertet wurden.
Variante B
Seit dem aller erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes, nach Freigabe durch die IMAG, Beschluss SVV über Bezuschussung des Betriebes und im Ergebnis der Informationsveranstaltung vom 12.11.2024 haben sich wesentliche Bedingungen und Sachlagen bezüglich der Umsetzung des Projektes geändert.
Auch ohne Prüfung der Möglichkeiten Umsetzung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° unter den neuen Bedingungen und Sachlagen, wird derzeit die Belastungen des kommunalen Haushalts und der daraus resultierenden Risiken als zu hoch eingeschätzt.
Die Risiken sind insbesondere:
- Abbildung der laufenden Zuschüsse für den Betrieb aufgrund der gestiegenen Betriebskosten und der Problematik der möglichen Umsatzsteuerzahllast auf den Zuschuss im Ergebnishaushalt der Stadt Lauchhammer - Abbildung der gestiegenen Investitionen und nicht förderfähigen Investitionen, insbesondere des Eigenanteils der Stadt Lauchhammer im Investitionshaushalt bei einer Förderung von 95% - Rückzahlung der Fördermittel, wenn während der Durchführung der Investitionen und des Betriebes des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur die Finanzkraft (für die Dauer der Fördermittelbindung) der Kommune nicht mehr ausreicht um die Investitionen und den laufenden Zuschuss weiter zu finanzieren.
Da derzeit nicht eingeschätzt werden kann, ob diese Risiken zu minimieren sind und wie sich Haushaltssituation der Kommune in den nächsten Jahren darstellen wird, ist die Umsetzung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° nicht weiter zu betreiben. Beschluss vom 11.10.´22 der Stadtverordnetenversammlung zur Durchführung und Realisierung
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR
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