Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/004/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen für die in der der Stadt Lauchhammer eingerichteten Schiedsstellen (Amtsperiode 2021-2026)
hier: Änderung Schiedsperson für die Schiedsstelle 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
15.11.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2024 
2. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2024 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer wählt für die Amtsperiode 2021 bis 2026 für die Schiedsstelle 1 eine Schiedsperson.

 

Schiedsstelle 1

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde

 

Frau Tatjana Koch (Schiedsperson)

Staupitzer Straße 34 A

01979 Lauchhammer/OT Grünewalde  


Sachverhalt

 

Lt. dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) sind die Gemeinden zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen.

Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von den Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig.

 

Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt durch das Amtsgericht Senftenberg.

 

Mit Beschluss vom 24.03.2021 wurde für die Schiedsstelle 1 Frau Gordana Sawatzki zur Schiedsperson gewählt. Frau Sawatzki hat Ihren Wohnsitz aus Lauchhammer dauerhaft verlegt und das Amt der Schiedsperson niedergelegt.

 

Die Stadt Lauchhammer ist verpflichtet, die Schiedsstelle wieder zu besetzen.

 

Frau Koch erfüllt alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes.

 

Die Schiedsstellen sind sowohl von der Stadt einzurichten als auch von dieser zu unterhalten. Eine entsprechende Haushaltsstelle enthält der jeweilige Haushaltsplan. Außerdem erhalten alle Schiedspersonen eine Aufwandsentschädigung.

Die Gesamtsumme für die bis zu 4 Schiedspersonen bzw. deren Stellvertreter in Höhe von jährlich 1.080,00 Euro ist im Haushalt eingeplant.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR