Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/009/V 2.Ä. neu  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10.06.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
15.11.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2024 
2. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2024 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2011/009/V 2.Ä. neu
Anlage 2 zur BV 2011/009/V 2.Ä. neu


Sachverhalt

 

In der Sitzung der SVV am 11.12.2024 wurde die 2. Änderungssatzung zur Ehrungssatzung vom 16.05.2024 aufgehoben, da im Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht festgestellt wurde, dass eine Festlegung von Mehrheitserfordernissen nicht Inhalt der betreffenden Satzung sein darf. Die in der Änderungssatzung getroffene Regelung ist in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer aufzunehmen.

 

Daher wird vorgeschlagen, den Abs. 2 im § 7 der Ehrungssatzung zu streichen.

 

Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt.

 

Alt

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)

Neu

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) einschlielich der 2. Änderungssatzung

§ 7 Verfahren bei Ehrungen

§ 7 Verfahren bei Ehrungen

1. Alle Gremienentscheidungen zu Ehrungen,
    die in dieser Satzung geregelt sind sowie
    deren Rücknahmen werden in
    nichtöffentlicher Sitzung getroffen.

2. Beschlüsse über die Verleihungen oder die
    Entziehungen bedürfen einer Mehrheit von
    zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
    Stadtverordnetenversammlung.
3. Die Ablehnung der Beschlussvorlage nach
    Abs. 1 durch die Stadtverordnetenver-
    sammlung bedarf keiner Begründung.
4. Der Beschluss über die Verleihung des
    Ehrenbürgerrechts, des Ehrenpreises oder
    der Ehrenurkunde ist im amtlichen
    Bekanntmachungsblatt der Stadt
    Lauchhammer „Amtsblatt für die Stadt
    Lauchhammer“ öffentlich bekannt zu machen;
    entsprechendes gilt für die Entziehung.
5. Über die vorgenommenen Verleihungen des
    Ehrenbürgerrechts wird ein Register im
    Stadtarchiv geführt.

1. Alle Gremienentscheidungen zu Ehrungen,
    die in dieser Satzung geregelt sind sowie
    deren Rücknahmen werden in
    nichtöffentlicher Sitzung getroffen.





2. Die Ablehnung der Beschlussvorlage nach
    Abs. 1 durch die Stadtverordnetenver-
    sammlung bedarf keiner Begründung.
3. Der Beschluss über die Verleihung des
    Ehrenbürgerrechts, des Ehrenpreises oder
    der Ehrenurkunde ist im amtlichen
    Bekanntmachungsblatt der Stadt
    Lauchhammer „Amtsblatt für die Stadt
    Lauchhammer“ öffentlich bekannt zu machen;
    entsprechendes gilt für die Entziehung.
4. Über die vorgenommenen Verleihungen des
    Ehrenbürgerrechts wird ein Register im
    Stadtarchiv geführt.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Schreiben der Kommunalaufsicht vom 02.09.2024

-          2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10.06.2011


 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2011/009/V 2.Ä. neu (400 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2011/009/V 2.Ä. neu (55 KB)