Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Sachverhalt
In der Sitzung der SVV am 11.12.2024 wurde die 2. Änderungssatzung zur Ehrungssatzung vom 16.05.2024 aufgehoben, da im Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht festgestellt wurde, dass eine Festlegung von Mehrheitserfordernissen nicht Inhalt der betreffenden Satzung sein darf. Die in der Änderungssatzung getroffene Regelung ist in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer aufzunehmen.
Daher wird vorgeschlagen, den Abs. 2 im § 7 der Ehrungssatzung zu streichen.
Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Schreiben der Kommunalaufsicht vom 02.09.2024 - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10.06.2011
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