Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das Kunstgussmuseum und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 zusätzlich zum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum mit einem Gesamtbetrag von 140.000,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern. Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 auf insgesamt 200.000,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 Euro Festzuschuss 31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI 109.000,00 Euro zusätzliche Mittel.
Der Zuschuss wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:
50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2025 50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2025 50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2025 50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2025
Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.
Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Antrag der Transformation 1.535° gGmbH vom 20.08.2024 ist vor deren Umsetzung mit der Stadt Lauchhammer abzustimmen. Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
Im GSA und in der Stadtverordnetenversammlung des ordentlichen 2. Sitzungslauf der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer ist vom Stiftungsvorsitzenden und vom Geschäftsführer Bericht zu erstatten.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2025 nicht extra zu beantragen. Sachverhalt
Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt mit Datum vom 20.08.2024 ein Antrag der Transformation 1.535° gGmbH auf Zuschuss derselben für das Jahr 2025 als Betreiberin des Kunstgussmuseums und der Biotürme vor. Dieser Antrag beruhte auf der Annahme, dass das Projekt ERZ und KOHLE wie geplant weitergeführt werden kann und damit auch der Aufbau der Transformation 1.535°gGmGH als zukünftige Betreiberin gesichert ist. Aufgrund der derzeitigen Sachlage in Bezug auf die Vakanz der Fortführung des Projektes ERZ und KOHLE muss dieser Antrag in der vorliegenden Form abgelehnt werden.
Weiterhin liegt der Stadtverwaltung Lauchhammer im Ergebnis der Gespräche mit der gGmbH eine Risikobetrachtung vor, die einen Finanzplan in Varianten der Betreibung im Jahr 2025 darstellt.
Ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer sind weder die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer noch die Transformation 1.535° gGmbH (vorher Biotürme gGmbH) hinreichend finanziert um den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrecht erhalten zu können.
Der Stadt Lauchhammer liegt hierzu ein Finanzplan und ein Antrag auf Bezuschussung des Betriebs vor.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseum ein erheblicher und dramatischen Verlust für die Stadt Lauchhammer ist.
Die Transformation 1.535° gGmbH als Eigentümer und Betreiber der Biotürme ist ein entscheidender Partner für die Entwicklung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535°. Aufgrund dieser Bedeutung wurde sie bereits im Vorjahr finanziell bezuschusst, um die gemeinsame Entwicklung des Projektes absichern zu können.
Betroffen vom Bestand der Transformation 1.535 ° gGmbH ist auch die Stiftung Kunstgussmuseum und somit ebenfalls das Kunstgussmuseum Lauchhammer, da die gGmbH eine 100%ige Tochter der Stiftung ist.
Unabhängig von der Fortführung des Projektes ist die Sicherung der Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 erforderlich, um bis zu einer endgültigen Entscheidung zum Projekt alle Handlungsoptionen offen zu lassen und falls erforderlich eine geordnete Liquidierung vorzubereiten.
Im 1. Halbjahr 2025 sind wesentliche Fragen bezüglich einer möglichen Realisierung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° zu klären und Entscheidungen im Hinblick auf den Bestand des Kunstgussmuseums zu treffen.
Bis dahin muss der Bestand der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der Transformation 1.535° gGmbH im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch die Stadtverwaltung Lauchhammer institutionell bezuschusst werden.
Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer kann nicht der volle beantragte Zuschuss gezahlt werden. Ob es möglich ist, weitere Zuschüsse an die Antragstellenden zu zahlen und wenn ja in welcher Höhe, kann erst im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2025 und der Klärung der Fortführung des Projektes ERZ und KOHLE entschieden werden. Dies soll im 1. Halbjahr Jahr 2025 erfolgen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
In der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 sind 260.000,00 Euro geplanter Zuschussbetrag als Mittelanmeldungen aufgenommen worden.
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 - Antrag auf Bezuschussung Anlage 2 - Finanzplan Risikobetrachtung
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