Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/016/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1.Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
15.11.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2024 
2. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2024 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/016/VII 1.Ä.
Anlage 2 zur BV 2021/016/VII 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021 gemäß Anlage 1. 


Sachverhalt

 

In der Sitzung der SVV am 15.05.2024 wurde die 2. Änderungssatzung der Ehrungssatzung beschlossen. Im Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann die Festlegung von Mehrheitserfordernissen nicht Inhalt der betreffenden Satzung sein. Die in der 2. Änderungssatzung zur Ehrungssatzung getroffene Regelung muss daher in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer aufgenommen werden.

 

Daher wird vorgeschlagen, den § 11 der Geschäftsordnung wie folgt zu ergänzen:

 

Neuer Absatz 5:

Beschlüsse gemäß Ehrungssatzung über die Verleihungen oder die Entziehungen von Ehrungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt.

 

Alt

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer

Neu

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer (einschließlich der 1. Änderung)

§ 11 Abstimmungen (§ 39 BbgKVerf)

 

§ 11 Abstimmungen (§ 39 BbgKVerf)

(1) Grundsätzlich wird offen durch Handzeichen 
      abgestimmt. Auf Verlangen eines Mitgliedes
      der Stadtverordnetenversammlung ist vor
      jeder Abstimmung der Antrag zu verlesen.
      Bei der offenen Abstimmung stellt der
      Vorsitzende der Stadtverordnetenver-
      sammlung die Anzahl der Mitglieder fest, die
      a) dem Antrag zustimmen,
      b) den Antrag ablehnen oder
      c) sich der Stimme enthalten.
      Wird das Abstimmungsergebnis sofort nach
      der Abstimmung angezweifelt, so muss die
      offene Abstimmung vor Behandlung des
      chsten Tagesordnungspunktes wiederholt
      werden.

(2) Auf Verlangen von mindestens drei
      Mitgliedern der Stadtverordnetenver-
      sammlung oder einer Fraktion ist namentlich
      abzustimmen.

(3) Liegen zu dem Tagesordnungspunkt
      Änderungs- und Ergänzungsanträge vor,
      wird zuerst über den Antrag abgestimmt,
      der von dem Antrag der Sitzungsvorlage am
      weitesten abweicht. Bei Änderungs- und
      Ergänzungsanträgen mit finanziellen
      Auswirkungen hat der den Vorrang, der
      Mehrausgaben oder Mindereinnahmen
      bewirkt. In Zweifelsfällen entscheidet der
      Vorsitzende der Stadtverordneten-
      versammlung.

(4) Auf Antrag, der mit Stimmenmehrheit
      angenommen wurde, ist über einzelne Teile
      der Vorlage bzw. des Antrages gesondert
      abzustimmen. Über die Vorlage
      beziehungsweise den Antrag ist danach
      insgesamt zu beschließen.



 



(5) Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag
      abgelehnt.

(6) Anträge zur Geschäftsordnung haben
      jederzeit den Vorrang und müssen vor
      Sachanträgen behandelt werden.

(1) Grundsätzlich wird offen durch Handzeichen 
      abgestimmt. Auf Verlangen eines Mitgliedes
      der Stadtverordnetenversammlung ist vor
      jeder Abstimmung der Antrag zu verlesen.
      Bei der offenen Abstimmung stellt der
      Vorsitzende der Stadtverordnetenver-
      sammlung die Anzahl der Mitglieder fest, die
      a) dem Antrag zustimmen,
      b) den Antrag ablehnen oder
      c) sich der Stimme enthalten.
      Wird das Abstimmungsergebnis sofort nach
      der Abstimmung angezweifelt, so muss die
      offene Abstimmung vor Behandlung des
      chsten Tagesordnungspunktes wiederholt
      werden.

(2) Auf Verlangen von mindestens drei
      Mitgliedern der Stadtverordnetenver-
      sammlung oder einer Fraktion ist namentlich
      abzustimmen.

(3) Liegen zu dem Tagesordnungspunkt
      Änderungs- und Ergänzungsanträge vor,
      wird zuerst über den Antrag abgestimmt,
      der von dem Antrag der Sitzungsvorlage am
      weitesten abweicht. Bei Änderungs- und
      Ergänzungsanträgen mit finanziellen
      Auswirkungen hat der den Vorrang, der
      Mehrausgaben oder Mindereinnahmen
      bewirkt. In Zweifelsfällen entscheidet der
     Vorsitzende der Stadtverordneten-
      versammlung.

(4) Auf Antrag, der mit Stimmenmehrheit
      angenommen wurde, ist über einzelne Teile
      der Vorlage bzw. des Antrages gesondert
      abzustimmen. Über die Vorlage
      beziehungsweise den Antrag ist danach
      insgesamt zu beschließen.


(5)  Beschlüsse gemäß Ehrungssatzung über  
      die Verleihungen oder die Entziehungen von
      Ehrungen bedürfen einer Mehrheit von
      zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
      Stadtverordnetenversammlung.

(6) Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag
      abgelehnt.

(7) Anträge zur Geschäftsordnung haben
      jederzeit den Vorrang und müssen vor
      Sachanträgen behandelt werden.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Schreiben der Kommunalaufsicht vom 02.09.2024

-          1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021
 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/016/VII 1.Ä. (400 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/016/VII 1.Ä. (57 KB)