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Betreff: |
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 07.12.2023 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Einreicher: | Bürgermeister |
Federführend: | Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung |
Bearbeiter/-in: | Bieback, Matthias |
Beratungsfolge: |
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" vom 02.12.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2023, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis
Sachverhalt In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 06.11.2024 wurden mit Wirkung vom 01.01.2025 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 – 3 beschlossen: Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen 34,86 €/ha Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft 17,43 €/ha Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen 8,72 €/ha Damit ergeben sich die voran aufgeführten voraussichtlichen Auswirkungen auf den Haushalt 2025. Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 07.12.2023, hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt zu ändern: 2. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022 (für das Jahr 2024) | 3. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom ……. (für das Jahr 2025) | § 5 Umlagesatz Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund- stücksfläche und Kalenderjahr: Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche für die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0 32,71 € | § 5 Umlagesatz Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund- stücksfläche und Kalenderjahr: Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche für die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0 34,86 € | Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft für die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof Beitragsbemessungsfaktor: 1,0 16,35 € und | Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft für die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof Beitragsbemessungsfaktor: 1,0 17,43 € und | Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen für die Nutzungsartengruppen: Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer Beitragsbemessungsfaktor: 0,5 8,18 € | Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen für die Nutzungsartengruppen: Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer Beitragsbemessungsfaktor: 0,5 8,72 € | § 6 Verwaltungskosten Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,71 € | § 6 Verwaltungskosten Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,91 € |
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen Produkt: | 552.1.00 | | | | | | | Kostenträger: | 552.1.01.01 | | | | | | | Kostenstelle: | 111006 | | | | | | | Sachkonto: | 423103 52910 | | | | | | |
| Betrag | davon 2024 | davon 2025 | davon 2026 | davon 2027 | Auswirkungen Ergebnishaushalt: Ertrag Aufwand |
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| Auswirkungen Finanzhaushalt: Einzahlung Auszahlung |
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Alle Beträge in EUR
Anlagen Anlage 1 - 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“ vom 02.12.2021, zuletzt geändert durch die 2. Änderung zur Satzung vom 07.12.2023 Anlage 2 - Kalkulation
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