Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/065/VII 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 07.12.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
15.11.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2024 
2. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2024 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/065/VII 3.Ä.
Anlage 2 zur BV 2021/065/VII 3.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" vom 02.12.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2023, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis  


Sachverhalt

 

In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 06.11.2024 wurden mit Wirkung vom 01.01.2025 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 3 beschlossen:

 

Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsflächen 34,86 €/ha

Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft 17,43 €/ha

Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen 8,72 €/ha

 

Damit ergeben sich die voran aufgeführten voraussichtlichen Auswirkungen auf den Haushalt 2025. Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 07.12.2023, hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt zu ändern:

 

 

2. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022 (für das Jahr 2024)

3. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des GewässerverbandesKleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom ……. (für das Jahr 2025)

§ 5 Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund- stücksfläche und Kalenderjahr:

 

Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

 

r die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0

32,71 €

§ 5 Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund- stücksfläche und Kalenderjahr:

 

Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

 

r die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0

34,86 €

Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

 

r die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof

 

Beitragsbemessungsfaktor: 1,0

16,35 € und

 

Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

 

r die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof

 

Beitragsbemessungsfaktor: 1,0

17,43 € und

Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

 

r die Nutzungsartengruppen: Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer

 

Beitragsbemessungsfaktor: 0,5

8,18 €

Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen

 

r die Nutzungsartengruppen: Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer

 

Beitragsbemessungsfaktor: 0,5

8,72 €

§ 6 Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,71 €

§ 6 Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,91 €

 

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

552.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

552.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

423103

52910

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 - 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der
                 Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster Pulsnitz“ vom  
                 02.12.2021, zuletzt geändert durch die 2. Änderung zur Satzung vom 07.12.2023

 

Anlage 2 - Kalkulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/065/VII 3.Ä. (101 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/065/VII 3.Ä. (619 KB)