Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/011/V 3. Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
15.11.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2024 
2. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
02.12.2024 
2. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2024    2. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2024    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2012/011/V 3. Ä.
Anlage 2 zur BV 2012/011/V 3. Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderung der

Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten

und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie

übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom

14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022 gemäß Anlage 1.  


Sachverhalt

 

Der Kunstrasenplatz unterliegt seit seiner Fertigstellung im Jahr 2019 keiner Entgeltpflicht.

Seitens einiger Sportvereine erfolgte eine Verlagerung der Trainingsstunden aus den entgeltpflichtigen Sporthallen der Stadt Lauchhammer auf den Kunstrasenplatz, was zu Mindererträgen aus Nutzungsentgelten bei der Stadt Lauchhammer führte.

Mit der Erhebung des Nutzungsentgeltes für den Kunstrasenplatz soll zum einen Gerechtigkeit gegenüber den Vereinen, die entgeltpflichtige kommunale Sportstätten nutzen hergestellt und zum anderen den Ertragsausfällen entgegengewirkt werden, die schlussendlich die zu deckenden Unterhaltungsaufwendungen der Sportstätten widerspiegeln.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

111.3.04

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.3.04.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

431006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022

Anlage 2       Synopse

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2012/011/V 3. Ä. (117 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2012/011/V 3. Ä. (123 KB)