Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022 gemäß Anlage 1. Sachverhalt
Der Kunstrasenplatz unterliegt seit seiner Fertigstellung im Jahr 2019 keiner Entgeltpflicht. Seitens einiger Sportvereine erfolgte eine Verlagerung der Trainingsstunden aus den entgeltpflichtigen Sporthallen der Stadt Lauchhammer auf den Kunstrasenplatz, was zu Mindererträgen aus Nutzungsentgelten bei der Stadt Lauchhammer führte. Mit der Erhebung des Nutzungsentgeltes für den Kunstrasenplatz soll zum einen Gerechtigkeit gegenüber den Vereinen, die entgeltpflichtige kommunale Sportstätten nutzen hergestellt und zum anderen den Ertragsausfällen entgegengewirkt werden, die schlussendlich die zu deckenden Unterhaltungsaufwendungen der Sportstätten widerspiegeln.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022 Anlage 2 Synopse
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