Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die notwendigen Eigenmittel der Stadt in Höhe von 58.000,- € für das Einzelvorhaben Orangerie im Schlosspark Lauchhammer-West, 1. BA der nachhaltigen Sicherung, zur Kofinanzierung in Aussicht gestellter Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Konzertierte Denkmalförderung KD 2022 des Landes Brandenburg verbindlich im Rahmen des Haushaltsplanes 2022/2023 zur Verfügung zu stellen und im begründeten Fall auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eine vorzeitige Mittelfreigabe zu genehmigen.
Die Gesamtsumme wird inklusive der Fördermittel bei 230.000,00 € gedeckelt und enthält alle Vorbereitungs-, Planungs- und Durchführungskosten des 1. Bauabschnitts der nachhaltigen Sicherung der Orangerie. Weitere Mittelfreigaben sind frühestens nach einem vorliegenden und von der SVV beschlossenem Gesamtentwicklungskonzept für das Gesamt-Schlossparkareal nebst Umfeld inklusive Nutzungs-, Finanzierungs- und Betreibungskonzept und entsprechender Verankerung im Haushaltsplan der Stadt möglich.
23.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/03/11
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 01.12.2021