Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 "Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14" in Lauchhammer" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom Februar 2022 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 29.06.2022: Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1/2022 vom 13.04.2022 hat der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rechtskraft erlangt. Der Vorgang ist abgeschlossen. |
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