Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/010/VI IV  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“ in Lauchhammer
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2022 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2022 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/03/07)
Anlagen:
Anlage zur BV 2018/010/VII IV (A)
Anlage zur BV 2018/010/VII IV (B)
Anlage zur BV 2018/010/VII IV (C)
Anlage zur BV 2018/010/VII IV (D)
Anlage zur BV 2018/010/VII IV (E)
Anlage zur BV 2018/010/VII IV (F)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund

§ 10 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 "Erweiterung

des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder

Straße 14" in Lauchhammer" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom Februar 2022 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

In der Zeit vom 10.12.2021 bis einschließlich 17.01.2022 fand die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf, Stand November 2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 13.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.

 

Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss-Nr. BV 2018/010/VI III beschlossen.

 

Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges der Satzung hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, die Anlage nur den Fraktionsvorsitzenden und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im Allris-Ratsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Bereich Stadtplanung und Wirtschaftsförderung in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.

 

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Der Beschluss hat keine Haushaltsauswirkungen. Der Durchführungsvertrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2021 gebilligt.

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Satzung bestehend Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“ in Lauchhammer gem. § 12 BauGB bestehend aus:

 

A)     Vorhabenbezogener Babauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan (Planzeichnung)

B)     Begründung, Stand Februar 2022

 

Weitere im Verfahren erstellte Unterlagen:

 

C)    Artenschutzbeitrag, Stand Januar 2020

D)    Eingriffs- und Ausgleichsplan

E)     Schallimmisionsprognose, 18.03.2021

F)     Geotechnischer Bericht, 06.12.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2018/010/VII IV (A) (1248 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur BV 2018/010/VII IV (B) (2268 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zur BV 2018/010/VII IV (C) (8695 KB)    
Anlage 4 4 Anlage zur BV 2018/010/VII IV (D) (2205 KB)    
Anlage 5 5 Anlage zur BV 2018/010/VII IV (E) (1636 KB)    
Anlage 6 6 Anlage zur BV 2018/010/VII IV (F) (2246 KB)