Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 7. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 29.06.2022: Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Mai 2022 offen gelegen. Gegenwärtig erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Im Sitzungslauf September 2022 sollen sowohl der Abwägungs- als auch der Feststellungsbeschluss gefasst werden. |
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