Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 - Kesselhaus" hier: Einleitungsbeschluss  

 
 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16 Beschluss:22/03/08
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2022/013/VII I 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 - Kesselhaus"
hier: Einleitungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 7. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 Kesselhaus“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.  

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

18

Ja

2

Nein

1

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 23.03.2022 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 24.04.2023 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Alkmene Fischer
Termin: 13.05.2022 Status: 24.04.2023
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

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Bericht an das Gremium

Stand vom 29.06.2022:

 Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Mai 2022 offen gelegen. Gegenwärtig erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Im Sitzungslauf September 2022 sollen sowohl der Abwägungs- als auch der Feststellungsbeschluss gefasst werden.