Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 7. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Sachverhalt
Für das Plangebiet wird seit 2015 ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt. Gegenwärtig befindet sich der Bebauungsplan im 2. Entwurf in der Fassung vom November 2021. Die erneute Offenlage wird vorbereitet.
Es wurde bisher davon ausgegangen, dass der B-Plan aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. In den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, insbesondere des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Bebauungsplan wird nun eine Änderung des Flächennutzungsplanes gefordert.
Im Bebauungsplan werden zusätzlich zu den bisher im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesenen Flächen noch Grün-/Sukzessions-/Waldflächen als Flächen mit PV-Nutzung ausgewiesen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und vorhabenbezogen Bebauungspläne) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Mit dem wirksamen Flächennutzungsplan gilt somit nur ein Teilbereich des zukünftigen
Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Es erfolgt eine Ausweisung der bisher als Grün-/Sukzessions-/Waldflächen dargestellten Fläche, als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik.
Der Beschluss hat keine Haushaltsauswirkungen. Ein städtebaulicher Vertrag wird abgeschlossen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Darstellung Plangebiet auf topographischer Karte
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||