Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf mit Gültigkeit ab dem Haushalt 2022 den Ortsbeiräten der Stadt Lauchhammer ein eigenes Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Am 01.07.2021 sind Änderungen der Kommunalverfassung in Kraft getreten, so auch die Änderung des § 46 BbgKVerf „Ortsbeirätef'. Der neu eingefügte Absatz 3b des § 46 überträgt nunmehr den Ortsbeiräten die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen eines durch die Gemeindevertretung der Höhe nach festzulegenden Ortsteilbudgets. Die Hoheit der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Die Ausführungsbefugnis verbleibt ebenfalls bei der Verwaltung.
Ziel der neuen Regelung ist es, das Gemeinwohl und das gesellschaftliche Leben sowie auch die Eigenverantwortung in den jeweiligen Ortsteilen zu verbessern und zu stärken. Der Höhe nach begrenzt werden die Mittel durch die Leistungsfähigkeit der Kommune. Bei der Festlegung der Höhe der Orteilbudgets wurde berücksichtigt, was den Ortsteilen schon bislang bereitgestellt worden ist, wie sich die Leistungsfähigkeit des Haushaltes insgesamt darstellt und was andere Kommunen hierzu bereits festgelegt haben.
Die Gewährleistung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 in Bezug auf die Förderung von Vereinen und Verbänden zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums bleiben unberührt. (BV 2015/047/Vl vom 19.11.2015).
Grundlagen der Beschlussfassung: § 46 Abs. 3a und 3b Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), Änderung vom 23.06.2021 (GVBl.l/21 (Nr. 21))
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
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gez. Dirk Ruben Fraktionsvorsitzender PRO Lauchhammer/VSL |
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