Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/012/VII  

 
 
Betreff: Festlegung zur Höhe der Ortsteilbudget gemäß § 46 Abs. 3b BbgKverf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Einreicher:Fraktion Pro Lauchhammer/VSL
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:FB II Finanzbuchhaltung
Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2022 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2022 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/03/10)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf mit Gültigkeit ab dem Haushalt 2022 den Ortsbeiräten der Stadt Lauchhammer ein eigenes Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen.

 

  • Den Ortsbeiräten obliegt die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der durch die Stadtverordnetenversammlung ab dem Haushaltsjahr 2022 gesondert festzulegenden Ortsteilbudgets.
     
  • Die Höhe des Ortsteilbudget setzt sich aus einem Sockelbetrag je Ortsteil in Höhe von 500,00 € und einem Zusatzbetrag von 1 €/Einwohner zusammen.

                          Grünewalde 1.800 € pro Jahr
                          Kleinleipisch 1.300 € pro Jahr
                          Kostebrau             1.100 € pro Jahr
     
  • Die Mittel sind ausschließlich für die Förderung des Gemeinwohls des Ortsteils oder zur Gestaltung und Verschönerung des Ortsbildes einzusetzen. Die Förderung privater Interessen ist nicht zulässig. Über die Verwendung der Mittel sind durch die Ortsbeiräte Beschlüsse zu fassen.
     
  • Mittel des Ortsteilbudgets können, sofern die Mittel des Budgets im Haushaltsjahr zur Umsetzung eines Projektes nicht auskömmlich sind, über einen Zeitraum von maximal drei Jahren angespart werden.
     
  • Die Stadtverwaltung wird aufgefordert in Abstimmung mit den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten umgehend eine Richtlinie für die Mittelverwendung zu erstellen.





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Sachverhalt

 

Am 01.07.2021 sind Änderungen der Kommunalverfassung in Kraft getreten, so auch die Änderung des § 46 BbgKVerf „Ortsbeirätef'. Der neu eingefügte Absatz 3b des § 46 überträgt nunmehr den Ortsbeiräten die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen eines durch die Gemeindevertretung der Höhe nach festzulegenden Ortsteilbudgets. Die Hoheit der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Die Ausführungsbefugnis verbleibt ebenfalls bei der Verwaltung.

 

Ziel der neuen Regelung ist es, das Gemeinwohl und das gesellschaftliche Leben sowie auch die Eigenverantwortung in den jeweiligen Ortsteilen zu verbessern und zu stärken. Der Höhe nach begrenzt werden die Mittel durch die Leistungsfähigkeit der Kommune. Bei der Festlegung der Höhe der Orteilbudgets wurde berücksichtigt, was den Ortsteilen schon bislang bereitgestellt worden ist, wie sich die Leistungsfähigkeit des Haushaltes insgesamt darstellt und was andere Kommunen hierzu bereits festgelegt haben.

 

Die Gewährleistung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 in Bezug auf die Förderung von Vereinen und Verbänden zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums bleiben unberührt. (BV 2015/047/Vl vom 19.11.2015).

 

Grundlagen der Beschlussfassung:

§ 46 Abs. 3a und 3b Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), Änderung vom 23.06.2021 (GVBl.l/21 (Nr. 21))

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

281.1.00

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281.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

281.1.00.01

Ortsteilbudget Grünewalde

281.1.00.01

Ortsteilbudget Kostebrau

281.1.00.01

Ortsteilbudget Kleinleipisch

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

111006

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

527250

527260

527270

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



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4.200

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR

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gez. Dirk Ruben

Fraktionsvorsitzender PRO Lauchhammer/VSL