Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Jörg Haupt, wohnhaft in Lauchhammer, mit Wirkung vom 01.04.2022 als ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten.
Sachverhalt
In der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer ist die Benennung eines Naturschutzbeauftragten zur Vertretung der Gruppe der Naturschutzinteressierten im Stadtgebiet festgelegt. Für diese ehrenamtliche Funktion wird Herr Jörg Haupt vorgeschlagen. Als Aufwandsentschädigung ist gemäß Beschluss-Nr. 02/02/04 (BV III/13/02) nach wie vor ein Betrag von monatlich 50,00 Euro vorgesehen.
Der bisherige Naturschutzbeauftragte, Herr Werner Blaschke, der seit dem 13.02.1974 als Ortsnaturschutzbeauftragter von Lauchhammer diese Funktion mit großer Freude und viel Engagement ausgeübt hat, ist zum 30.09.2016 auf eigenen Wunsch aus dieser Funktion ausgeschieden.
Herr Haupt wird auf Empfehlung von Herrn Werner Blaschke für diese Funktion der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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