Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf mit Gültigkeit ab dem Haushalt 2022 den Ortsbeiräten der Stadt Lauchhammer ein eigenes Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 12.05.2022) Das Ortsteilbudget wurde in den Haushalt aufgenommen. Laut Beschluss ist in Abstimmung mit den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten eine Richtlinie über die Mittelverwendung vorzubereiten. Dies liegt im Entwurf vor und wird voraussichtlich im SVV-Sitzungslauf Juni 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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