Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Festlegung zur Höhe der Ortsteilbudget gemäß § 46 Abs. 3b BbgKverf  

 
 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18 Beschluss:22/03/10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2022/012/VII Festlegung zur Höhe der Ortsteilbudget gemäß § 46 Abs. 3b BbgKverf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Einreicher:Fraktion Pro Lauchhammer/VSL
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:FB II Finanzbuchhaltung
Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer   

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf mit Gültigkeit ab dem Haushalt 2022 den Ortsbeiräten der Stadt Lauchhammer ein eigenes Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen.

 

  • Den Ortsbeiräten obliegt die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der durch die Stadtverordnetenversammlung ab dem Haushaltsjahr 2022 gesondert festzulegenden Ortsteilbudgets.
     
  • Die Höhe des Ortsteilbudget setzt sich aus einem Sockelbetrag je Ortsteil in Höhe von 500,00 € und einem Zusatzbetrag von 1 €/Einwohner zusammen.

                          Grünewalde 1.800 € pro Jahr
                          Kleinleipisch 1.300 € pro Jahr
                          Kostebrau 1.100 € pro Jahr
     
  • Die Mittel sind ausschließlich für die Förderung des Gemeinwohls des Ortsteils oder zur Gestaltung und Verschönerung des Ortsbildes einzusetzen. Die Förderung privater Interessen ist nicht zulässig. Über die Verwendung der Mittel sind durch die Ortsbeiräte Beschlüsse zu fassen.
     
  • Mittel des Ortsteilbudgets können, sofern die Mittel des Budgets im Haushaltsjahr zur Umsetzung eines Projektes nicht auskömmlich sind, über einen Zeitraum von maximal drei Jahren angespart werden.
     
  • Die Stadtverwaltung wird aufgefordert in Abstimmung mit den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten umgehend eine Richtlinie für die Mittelverwendung zu erstellen.


 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

19

Ja

0

Nein

2

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 23.03.2022 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.06.2022 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Finanzverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Jennifer Rumsch
Termin: 13.05.2022 Status: 08.06.2022
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 12.05.2022)

Das Ortsteilbudget wurde in den Haushalt aufgenommen. Laut Beschluss ist in Abstimmung mit den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten eine Richtlinie über die Mittelverwendung vorzubereiten. Dies liegt im Entwurf vor und wird voraussichtlich im SVV-Sitzungslauf Juni 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.