Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die notwendigen Eigenmittel der Stadt in Höhe von 58.000,- € für das Einzelvorhaben Orangerie im Schlosspark Lauchhammer-West, 1. BA der nachhaltigen Sicherung, zur Kofinanzierung in Aussicht gestellter Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Konzertierte Denkmalförderung KD 2022 des Landes Brandenburg verbindlich im Rahmen des Haushaltsplanes 2022/2023 zur Verfügung zu stellen und im begründeten Fall auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eine vorzeitige Mittelfreigabe zu genehmigen.
Die Gesamtsumme wird inklusive der Fördermittel bei 230.000,00 € gedeckelt und enthält alle Vorbereitungs-, Planungs- und Durchführungskosten des 1. Bauabschnitts der nachhaltigen Sicherung der Orangerie. Weitere Mittelfreigaben sind frühestens nach einem vorliegenden und von der SVV beschlossenem Gesamtentwicklungskonzept für das Gesamt-Schlossparkareal nebst Umfeld inklusive Nutzungs-, Finanzierungs- und Betreibungskonzept und entsprechender Verankerung im Haushaltsplan der Stadt möglich.
Sachverhalt
Bei dem Gebäude der Orangerie im Schlosspark Lauchhammer handelt es sich um ein in die Liste der Baudenkmale des Landes Brandenburg eingetragenes Denkmal.
Gemäß denkmalfachlicher Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) vom 22.11.2019 besitzen die Bauten des Bauensembles „Schloss Mückenberg“ (Orangerie, Kavaliershaus und Forsthaus) als einzig erhaltene Gebäude des Schlosskomplexes sowohl eine geschichtliche als auch städtebauliche Bedeutung.
Die gegenwärtig in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Notsicherung der Orangerie werden mit Städtebaufördermitteln, Programm Stadtumbau Aufwertung in Höhe von 300.000,00 € finanziert. Hier handelt es sich um Notsicherungsmaßnahmen im Bauabschnitt „0“, die den Totalverlust (Einsturz) der Orangerie abwenden.
Da das relevante Bundesprogramm „Denkmalschutz-Sonderprogramm XI“ allerdings noch nicht aufgelegt ist, gingen dahingehende Antragsambitionen bisher ins Leere, die sich auf eine Gesamtsumme von 450.000,00 € beliefen. Vom Landesdenkmalamt wurde daraufhin eine Förderung aus Rücklaufmitteln des Förderprogramms „Konzertierte Denkmalförderung“ organisiert und ermöglicht und zwar in Höhe von 230.000,00 €, davon 172.000,00 € Fördermittel und 58.000,00 € notwendige Eigenmittel (siehe Anlage 1).
Problematisch ist an dieser Stelle, dass gemäß Subsidiaritätsprinzip, diese Fördermittel vorrangig zur nachhaltigen Sicherung der Orangerie gegenüber etwaigen Städtebaufördermitteln einzusetzen sind. Dies wurde uns in zwei Videokonferenzen sowohl von Seiten des Landesdenkmalamtes (15.03.2022), als auch von den Vertretern des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) und des zuständigen Infrastrukturministeriums (MIL) am 16.03.2022 deutlich gemacht. Das heißt konkret, nehmen wir diese Fördermittel des Landesdenkmalamtes nicht in Anspruch, könnte es bzgl. weiterer etwaiger Förderambitionen, z. B. über die Städtebauförderung, problematisch werden für das Einzelobjekt Orangerie.
Allerdings ergibt sich der 2. Problemkreis aus dem Haushaltsrecht und der Haushaltsplanung. Laut § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Da bisher im Rahmen des rechtskräftigen Haushaltes 2020/2021 nur 300.000,00 € für die Notsicherung der Orangerie verbindlich zur Verfügung stehen und diese komplett für die Notsicherung verbraucht werden, sind weitere Mittel, egal ob 450.000,00 € oder 230.000,00 € zwingend per Beschluss der SVV freizugeben.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll dem Rechnung getragen werden. Somit wären diese Mittel verbindlich in den Haushalt 2022/2023 einzuplanen. Die Maßnahme „1. Bauabschnitt der nachhaltigen Sicherung der Orangerie“ soll in diesem Zeitraum 2022/2023 mit dem festgelegten Budget von 230.000,00 € realisiert werden (Maßnahmeuntersetzung siehe Anlage 2).
Die Deckung für die notwendigen Eigenmittel der Stadt in Höhe von 58.000,00 € soll durch Erweiterung der geplanten Kreditaufnahme um diesen Betrag erfolgen.
Die Deckelung der verfügbaren Gesamtmittel bei 230.000,00 € macht sich zwingend notwendig, wie im Beschlussvorschlag verankert, da eine weitergehende Förderung ohne Eigenmittel der Stadt nicht in Aussicht steht, weitergehende Mittel im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 nicht verfügbar sind und nicht zuletzt ein belastbares Gesamtentwicklungskonzept für das gesamte Schlossparkareal nebst Umfeld (Zuführungsstraße, weitere historische Gebäude) inklusive Nutzungs-, Finanzierungs- und Betreiberkonzept noch nicht vorliegt.
Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund unklarer Förderkonstellationen bei der KIP-Förderung des Landes für die Grundschulertüchtigung noch ein paar Unwägbarkeiten in der Haushaltsplanung bestehen.
In Summe erscheint der dargestellte Weg der sinnvollste zu sein, um alle Rahmenbedin-gungen und Zwangspunkte von Subsidiaritätsprinzip über Gebäudesicherungspflicht bis hin zur Sicherstellung der Pflichtaufgaben (u. a. Schulen) unter Beachtung des Haushaltsrechts und der finanziellen Möglichkeiten der Stadt im Mindestmaß in Einklang zu bringen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR
Anlagen Anlage 1: Inaussichtstellungsschreiben des BLDAM vom 17.03.2022 (Mitteilung über eine Anlage 2: Kostenberechnung des Planungsbüros Axel Seemann für die geplanten
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