Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des „Konzeptes zur Umsetzung der Erteilung des Namenszusatzes und der zukünftigen Erlebbarkeit im Stadtbild und bei touristischen Angeboten“, zusätzlich zum Namen der Stadt die Bezeichnung „Kunstguss-Stadt“ zu führen.
Die zusätzliche Bezeichnung ist dem Städtenamen anzufügen: Lauchhammer Kunstguss-Stadt. Sachverhalt In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2020 wurde per einstimmigem Beschluss die Absicht erklärt, den Namenszusatz Kunstguss-Stadt zu führen. Hierzu wurde durch die Stadt Lauchhammer gemeinsam mit der AG Kunstguss-Stadt ein Konzept erarbeitet und durch die AG bestätigt. Im Dezembersitzungslauf 2020 der Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Beschluss eingebracht, der vom Einreicher zurückgezogen wurde, da eine Konkretisierung des Konzeptes hinsichtlich der Kosten erfolgen sollte. Das Konzept wurde diesbezüglich konkretisiert und überarbeitet, auch hinsichtlich neuer Erkenntnisse zum Standpunkt der Überarbeitung. Die Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahmen wurde ebenfalls angepasst.
Dem vorliegenden Beschluss liegt nunmehr der aktuelle Stand der Konzeption zugrunde.
Die im Punkt „zusätzliche finanzielle Auswirkungen“ genannten Summen sind geschätzt und im Gesamtbetrag dargestellt. Eine entsprechende Zuordnung auf Kostenstellen erfolgt im Rahmen der HH-Planung für 2022 ff. Die investiven Kosten aus der Maßnahme Bildungs- und Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur sind im Konzept nachrichtlich erwähnt, jedoch nicht Bestandteil der Finanzierung aus diesem Konzept. Daher werden die Summen hier auch nicht im Beschluss dargestellt. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist ein separater Beschluss der SVV erforderlich.
Bezüglich der ausführlichen Begründung zur Führung des Namenszusatzes wird auf die Begründung im Beschluss vom 17.06.2020 (Absichtserklärung – Namenszusatz Kunstguss-Stadt) verwiesen. Bedingung für die Führung des Namenszusatzes und der Umsetzung des Konzeptes sind nach Beschlussfassung durch die SVV die Mehrheit von drei Viertel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (§ 9 Abs. 5 Brandenburger Kommunalverfassung) und die Genehmigung durch das Ministerium des Innern und Kommunales und die abschließende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer.
Für die Umsetzung des Beschlusses, des Konzeptes und der darin genannten Einzelmaßnahmen sind ab dem Haushaltsjahr 2022 die zusätzlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Die Umsetzung des Konzeptes unterliegt einer jährlichen Berichterstattung im GSA bzw. der SVV. Das Konzept ist aller 2 Jahre fortzuschreiben, erstmals zum I. Quartal 2024.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag haben 15 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bereits am 16.11.2021 mit Beschluss-Nr. 21/11/44 einstimmig zugestimmt. Gemäß § 9 Absatz 5 BbgKVerf bedarf ein solcher Beschluss einer Mehrheit von drei Vierteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, so dass die Beschlussfassung von 18 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, um die v.g. formellen Voraussetzungen zu erfüllen. Aus diesem Grund wird dieser Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung erneut vor-gelegt. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Konzept zur Umsetzung der Erteilung des Namenszusatzes und der zukünftigen Erlebbarkeit im Stadtbild und bei touristischen Angeboten
Buhr Bürgermeister
Ruben Weinert Nowak Fraktion Pro Lauchhammer/VSL Fraktion DIE LINKE Fraktion CDU
Gleitsmann Hurraß Gürtler Fraktion SPD-ABL Fraktion AfD Fraktion NPD/Freie Lauchhammeraner
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