Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/005/VII I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2022 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2022 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/03/05)
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/005/VII I

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Die Aufstellung des Planes erfolgt gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

 

Der Bereich des Vogelherdweges liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) gem. § 34 BauGB.

 

Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die angrenzende Bebauung der näheren Umgebung ist von mehrgeschossigem Wohnungsbau geprägt. Es handelt sich bei dem Gebiet um ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.

 

Es ist geplant auf den ehemals mit mehrgeschossigen Wohngebäuden bebauten und nun beräumten Flächen Eigenheimstandorte auszuweisen. Aufgrund des Nichteinfügens dieser Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise besteht ein Planerfordernis.

 

Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erforderlich, da andernfalls für die derzeitigen Grundstückseigentümer und Bauinteressierten keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 40.370 m² (4,03 ha).

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3, 6, 7, 8, 9, 10 (tw), 30 (tw), 57, 84 (tw), 91 (tw) und 94 in der Flur 29 der Gemarkung Lauchhammer. (tw = teilweise)

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

511.1.02

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.02.21

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

543113

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

Umringplan des Plangebietes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/005/VII I (136 KB)