Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Die Aufstellung des Planes erfolgt gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Sachverhalt
Der Bereich des Vogelherdweges liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) gem. § 34 BauGB.
Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die angrenzende Bebauung der näheren Umgebung ist von mehrgeschossigem Wohnungsbau geprägt. Es handelt sich bei dem Gebiet um ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
Es ist geplant auf den ehemals mit mehrgeschossigen Wohngebäuden bebauten und nun beräumten Flächen Eigenheimstandorte auszuweisen. Aufgrund des Nichteinfügens dieser Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise besteht ein Planerfordernis.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erforderlich, da andernfalls für die derzeitigen Grundstückseigentümer und Bauinteressierten keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 40.370 m² (4,03 ha).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3, 6, 7, 8, 9, 10 (tw), 30 (tw), 57, 84 (tw), 91 (tw) und 94 in der Flur 29 der Gemarkung Lauchhammer. (tw = teilweise)
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Umringplan des Plangebietes
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||