Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Jörg Haupt, wohnhaft in Lauchhammer, mit Wirkung vom 01.04.2022 als ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 09.05.2022) Mit Schreiben 29.03.2022 wurde Herr Jörg Haupt darüber in Kenntnis gesetzt, dass er in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2022 mit Wirkung vom 01.04.2022 zum ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten benannt wurde. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. |
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