Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Jörg Haupt, wohnhaft in Lauchhammer, mit Wirkung vom 01.04.2022 als ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten.
16.03.2022 - Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
23.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 22/03/02
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 01.12.2021