Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf mit Gültigkeit ab dem Haushalt 2022 den Ortsbeiräten der Stadt Lauchhammer ein eigenes Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen.
Den Ortsbeiräten obliegt die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der durch die Stadtverordnetenversammlung ab dem Haushaltsjahr 2022 gesondert festzulegenden Ortsteilbudgets.
Die Höhe des Ortsteilbudget setzt sich aus einem Sockelbetrag je Ortsteil in Höhe von 500,00 € und einem Zusatzbetrag von 1 €/Einwohner zusammen.
Grünewalde1.800 € pro Jahr Kleinleipisch1.300 € pro Jahr Kostebrau1.100 € pro Jahr
Die Mittel sind ausschließlich für die Förderung des Gemeinwohls des Ortsteils oder zur Gestaltung und Verschönerung des Ortsbildes einzusetzen. Die Förderung privater Interessen ist nicht zulässig. Über die Verwendung der Mittel sind durch die Ortsbeiräte Beschlüsse zu fassen.
Mittel des Ortsteilbudgets können, sofern die Mittel des Budgets im Haushaltsjahr zur Umsetzung eines Projektes nicht auskömmlich sind, über einen Zeitraum von maximal drei Jahren angespart werden.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert in Abstimmung mit den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten umgehend eine Richtlinie für die Mittelverwendung zu erstellen.
16.03.2022 - Hauptausschuss
Ö 20 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
23.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/03/10
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 01.12.2021