Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des „Konzeptes zur Umsetzung der Erteilung des Namenszusatzes und der zukünftigen Erlebbarkeit im Stadtbild und bei touristischen Angeboten“, zusätzlich zum Namen der Stadt die Bezeichnung „Kunstguss-Stadt“zu führen.
Die zusätzliche Bezeichnung ist dem Städtenamen anzufügen: Lauchhammer Kunstguss-Stadt.
16.03.2022 - Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
23.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/03/04
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 01.12.2021