Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt,
a) den Koordinierungsrat Lauchhammer/Schwarzheide auf der Grundlage des § 3 Ziff. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Zusammenarbeit als Städteverbund Lauchhammer-Schwarzheide neben dem Bürgermeister mit je 1 Mitglied pro Fraktion zu besetzen,
b) die Arbeitsgruppe „Vereine“ neben den Vertretern der Verwaltung und den beiden Vereinskoordinatoren mit je 1 Mitglied pro Fraktion zu besetzen,
c) die Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ neben den Vertretern der Verwaltung mit je 1 Mitglied pro Fraktion zu besetzen,
d) eine neue, vorübergehende Arbeitsgruppe „Kita“ zu bilden, die neben den Vertretern der Verwaltung mit je 1 Mitglied pro Fraktion und je 1 Mitglied pro Kita-Träger zu besetzen ist und
e) alle anderen Arbeitsgruppen zu streichen bzw. bei Bedarf neu ins Leben zu rufen und dann zu besetzen.
f) Den Vorsitz jeder Arbeitsgruppe nimmt der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter aus der Verwaltung ein, es sei denn in der jeweiligen Arbeitsgruppe wird einstimmig (einvernehmlich) eine andere Regelung getroffen.