Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche von Frau Annett Dietrich vom 13.06.2019 und Herrn Volker Sommer vom 15.06.2019 sind unzulässig und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmung: Einstimmig zugestimmt (1 Befangenheit gemäß § 22 BbgKVerf)
Variante A: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019 und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind nicht begründet. Die Wahl ist gültig.
Abstimmung: Einstimmig abgelehnt 3 Enthaltungen (1 Befangenheit gemäß § 22 BbgKVerf)
Variante B: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019 und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind begründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst. Die Wahl ist gültig.
Abstimmung: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt 1 Nein-Stimme (1 Befangenheit gemäß § 22 BbgKVerf)
Variante C: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019 und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind begründet. Die den begründeten Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen sind so schwerwiegend, dass bei einer einwandfreien Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre. Die Wahl ist ungültig.
Abstimmung: Einstimmig abgelehnt 1 Enthaltungen (1 Befangenheit gemäß § 22 BbgKVerf)
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