Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom August 2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" wird erteilt.
Beratungsergebnis:
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