Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Beschluss über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters  

 
 
1. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:54
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2019/014/VII Beschluss über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Wahlleiter Bearbeiter/-in: Mende, Andrea

Beschlussempfehlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 59 Abs. 4

i. V. m. § 55 BbgKWahlG Folgendes:

 

Die Einsprüche von Frau Annett Dietrich vom 13.06.2019 und Herrn Volker Sommer vom 15.06.2019 nach § 59 Abs. 4 i. V. m. § 55 BbgKWahlG sind begründet. Der Tatbestand des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG - nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Wählbarkeitsvoraussetzung zur Zeit der Wahl - ist gegeben.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt auf der Grundlage des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG den Verlust des Sitzes des Herrn Mirko Buhr (PRO Lauchhammer) aufgrund des Fehlens der Wählbarkeitsvoraussetzung zur Zeit der Wahl fest.

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

1

Ja

5

Nein

2

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

1 Befangenheit