In Änderung des Beschlusses vom 29.03.2017 beschließt die Stadtverordneten-
versammlung der Stadt Lauchhammer, das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in
der Gemarkung Grünewalde) als Vereinsobjekt, zur Nutzung durch den Grünewalder
Dorfjugend e.V. bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrums Grünewalde, jedoch vorerst
spätestens bis zum 31.12.2022 zu aktivieren. Befristet für diesen Zeitraum wird die
Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt
Lauchhammer gewährleistet (40%).