Zur Sicherung der Blütenbestäubung der Nutz- und Kulturpflanzen sowie für die Erhaltung derArtenvielfalt im ökologischen System der Natur stellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer für die aufihrer Gemarkung tätigen Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.
Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die
Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu befolgen.
28.11.2012 - Hauptausschuss
Ö 15 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.12.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/12/48
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)