Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/039/V  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Rother
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2012 
15. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2012 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2012 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/12/39)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2012/039/V
Anlage 2 zur BV 2012/039/V

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.

 


Sachverhalt

 

Die Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer ist in einer Arbeitsgruppe mit Führungskräften der Feuerwehr erarbeitet worden. Sie soll den veränderten Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rechnung tragen.

 

Im § 2 sind die Aufwandsentschädigungen den praktischen Erfordernissen zur Erhaltung und Verbesserung der personellen und funktionsgerechten Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Lauchhammer angepasst worden. Bedeutung hat hier die normgerechte personelle Einsatzbereitschaft zur Besetzung der Einsatzfahrzeuge bei Alarmen durch die Leitstelle und im Besonderen die Verfügbarkeit der Atemschutzgeräteträger.

 

Insbesondere wird mit dieser Satzung den veränderten Leitungsstrukturen Rechnung getragen, d. h. u. a., dass der Stadtwehrführer nicht mehr hauptamtlicher Mitarbeiter der Stadt Lauchhammer ist, sondern diese Position ehrenamtlich ausgeübt wird.

 

Die Neufassung der Satzung bedeutet für den Haushalt einen Mehraufwand von 8.500,00 € jährlich ab 2013. Dem gegenüber stehen verringerte Personalausgaben durch das Ende der Ruhephase der Altersteilzeit des bisherigen Stadtwehrführers von ca. 39.000,00 €  jährlich ab 7/2015.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Regelungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Regelungen der Satzung bleiben unverändert bestehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                          ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [ x ] Nein

 

Produkt:

 

126.1

Brandschutz

 

 

 

 

Kostenträger:

 

126.1.01.01

Brandschutz

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

137007

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

542150

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

8.500,00
 


 

8.500,00

 

 

8.500,00
 

 

 

8.500,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Anlage 1:              Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer

Anlage 2:              Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2012/039/V (21 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2012/039/V (23 KB)